Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung
   
 1.)Die Anmeldung zu den Seminaren (oder anderen Veranstaltungen) kann telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder online per Internet erfolgen.
   
 2.)Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn forsta-seminare  nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt hat. Zusätzlich erhält der Teilnehmer eine  Anmeldebestätigung.
   
   
§2 Zustandekommen des Vertrags
   
  Nach der Anmeldung erhält der Kunde von forsta-seminare eine Anmeldebestätigung. Mit Eingang dieser Anmeldebestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zustande.
   
   
§3 Teilnehmergebühr
   
  Die Teilnahmegebühr inklusive Unterlagen, Mittagessen, Pausengetränken ist nach Erhalt der Rechnung fällig und spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn zu überweisen.Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung behält sich forsta-seminare das Recht vor, den Kunden nicht teilnehmen zu lassen. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vollen Seminarkosten bleibt hiervon unberührt
   
   
§4 Stornierung
   
 1.)Bei Stornierung der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,-- Euro  pro Person erhoben, wenn die Absage spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin bei forsta-seminare eingeht. Die Stornierungserklärung bedarf der Schriftform.
   
 2.)Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.
   
 3.)Bei Nichterscheinen bzw. einer verspäteten Absage im Sinne von Ziffer 1 wird die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig.
   
 4.)Bei Umbuchung von Veranstaltungen erhebt forsta-seminare keine Bearbeitungsgebühr. Als Umbuchung bezeichnet wird die beabsichtigte Inanspruchnahme eines anderen Termins der gleichen Veranstaltung oder der beabsichtigten Inanspruchnahme einer anderen Veranstaltung, die forsta-seminare in Eigenregie anbietet. Die Umbuchung muss spätestens vier Wochen vor Beginn des ursprünglich gebuchten Seminars erfolgen.
   
   
§5 Verlegung, Änderung und Absage von Terminen
   
 1.)forsta-seminare ist berechtigt, Seminare räumlich zu verlegen und / oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen, sowie Programmänderungen (u.a. auch einen Referentenwechsel) im zumutbaren Rahmen vorzunehmen.
   
 2.)Aus wichtigem Grund – u.a. bei Ausfall eines Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl - kann ein Seminar gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden.