Allgemeine Geschäftsbedingungen
| §1 Anmeldung |
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| | 1.) | Die Anmeldung zu den Seminaren (oder anderen Veranstaltungen) kann telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder online per Internet erfolgen. |
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| | 2.) | Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn forsta-seminare nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt hat. Zusätzlich erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. |
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| §2 Zustandekommen des Vertrags |
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| | | Nach der Anmeldung erhält der Kunde von forsta-seminare eine Anmeldebestätigung. Mit Eingang dieser Anmeldebestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zustande. |
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| §3 Teilnehmergebühr |
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| | | Die Teilnahmegebühr inklusive Unterlagen, Mittagessen, Pausengetränken ist nach Erhalt der Rechnung fällig und spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn zu überweisen.Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung behält sich forsta-seminare das Recht vor, den Kunden nicht teilnehmen zu lassen. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vollen Seminarkosten bleibt hiervon unberührt |
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| §4 Stornierung |
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| | 1.) | Bei Stornierung der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,-- Euro pro Person erhoben, wenn die Absage spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin bei forsta-seminare eingeht. Die Stornierungserklärung bedarf der Schriftform. |
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| | 2.) | Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. |
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| | 3.) | Bei Nichterscheinen bzw. einer verspäteten Absage im Sinne von Ziffer 1 wird die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig. |
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| | 4.) | Bei Umbuchung von Veranstaltungen erhebt forsta-seminare keine Bearbeitungsgebühr. Als Umbuchung bezeichnet wird die beabsichtigte Inanspruchnahme eines anderen Termins der gleichen Veranstaltung oder der beabsichtigten Inanspruchnahme einer anderen Veranstaltung, die forsta-seminare in Eigenregie anbietet. Die Umbuchung muss spätestens vier Wochen vor Beginn des ursprünglich gebuchten Seminars erfolgen. |
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| §5 Verlegung, Änderung und Absage von Terminen |
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| | 1.) | forsta-seminare ist berechtigt, Seminare räumlich zu verlegen und / oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen, sowie Programmänderungen (u.a. auch einen Referentenwechsel) im zumutbaren Rahmen vorzunehmen. |
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| | 2.) | Aus wichtigem Grund – u.a. bei Ausfall eines Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl - kann ein Seminar gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden. |
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